Unterstützung für Ihre Jagd

 

Sie benötigen einen Hund mit bestechenden Feldmanieren?

 

Sie brauchen einen zuverlässigen Verlorenbringer? Auch für Raubwild

 

Sie haben eine Bewegungsjagd geplant und benötigen kurzjagende, firme Hunde für Hochwild?

 


 

Egal ob Niederwild & Wasserjagd, eine schwere Nachsuche oder Drückjagd auf Hochwild

 

Sie brauchen Unterstützung durch einen firmen, brauchbaren Hund? Dafür biete ich Ihnen zwei sauber eingearbeitete Hunde auf Hochwild, kurzjagend, Führerbezogen und mit entsprechender Schärfe ausgestattet. Wir bringen Ihr Wild zum laufen. Beide Hunde werden regelmäßig erfolgreich auf Nieder- und Wasserwild geführt. Beide Deutsch Drahthaar sind selbstverständlich geprüft, jagen Spur- und Sichtlaut und sind Rehrein.

Ebenfalls stehen beide DDs für erschwerte Nachsuchen zur Verfügung.

Wir sind in einem Nieder- und Hochwildrevier zu Hause! Ein guter Niederwildbesatz (Hase, Fasan, Rebhuhn, Wachtel) und ein guter Hochwildbestand (Schwarzwild, Damwild) sind unser jagdliches zu Hause. Beide Hunde werden hier komplett gearbeitet.

 

Wir stehen Ihnen Deutschlandweit - nach Absprache - zur Verfügung.

 

Meine Hunde sind mit neuesten Schlagschutzwesten und GPS Geräten ausgestattet.

 

 

Bedingungen/AGB

 

Ich betreibe den Einsatz meiner Hunde professionell, aber NICHT gewerblich. Das führen von Jagdhunden ist eine Passion. Ich will damit kein Geld verdienen, aber ein Teil der anfallenden Aufwendungen muss abgedeckt sein so dass der Aufwand des Tages zumindest kein Draufzahlgeschäft ist. Die Höhe des jeweils entstehenden Aufwandes hängt vom jeweiligen Einsatzort und der Jagdart ab und ist  jeweils im Einzelfall abzuklären.

Innerhalb Frankens und der Oberpfalz nehmen wir in der Regel 25 Euro / Hund. Außerhalb dieser Region kommen zusätzlich eine Benzinpauschale in Höhe von 0,30 Euro / km hinzu.
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Der Jagdherr / Jagdleiter oder dessen Bevollmächtigter sorgt für eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit (wenn Notwendig) und Verpflegung. Die Kosten hierfür trägt der Jagdherr / Jagdleiter.

 

Ein firmer Nachsuchenhund kann nach vorheriger Absprache gestellt werden, wurde nichts vereinbart ist es Sache des Jagdherr / Jagdleiters, einen geeigneten Nachsuchenhund bereitzuhalten.

 

Zusätzlich stellt der Jagdherr/Jagdleiter Kartenmaterial mit

 

–                eingezeichneten Reviergrenzen,

–                von der Jagd ausgenommenen Flächen (§ 6a BJG),

–                geplanten Treiben und

–                Gefahrpunkten (Straßen, Kanäle, Viehweiden, Pferdekoppeln, undichte Wildschutzzäune, etc.)

 

Alle möglichen Gefahrpunkte sind unmittelbar vor der Jagd von dem Jagdherr/Jagdleiter besonders zu prüfen. Dies gilt insbesondere für die Dichtigkeit von Wildschutzzäunen an Straßen.

 

Meine Hunde und ich sind haftpflichtversichert.

 

Die Hunde sind mit reflektierenden Schlagschutzwesten und GPS-Sendern ausgestattet.
Soweit meine Hunde während der Jagd dennoch zu Schaden kommen, trägt der Jagdherr/Jagdleiter alle notwendigen Heilbehandlungskosten oder leistet Schadensersatz für getötete oder verlorene Hunde. Obwohl die Gefahr - durch Schutzwesten und GPS Sender - recht gering ist, dass den Hunden etwas ernsthaftes passiert, weise ich den Jagdherr/Jagdleiter darauf hin, dass der Auftragnehmer zur Abwehr dieses Risikos eine Tages-Drückjagd-Versicherung abschließen kann (z.B: Gothaer Versicherung; Tel. 0551 / 70154398, !!spätestens zwei Tage vor der Jagd!!).

 

Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV und VSG Jagd 4.4) durch alle Teilnehmer der Jagd ist Sache der Jagdleitung. Dies gilt insbesondere für die ordnungsgemäße Sicherung der Verkehrswege, das Tragen von deutlich sichtbaren Signalwesten durch alle Teilnehmer (auch auf dem Stand) und das Verbot des Schusses in Richtung der Hundeführer und der jagenden Hunde.

 

Der Jagdherr/Jagdleiter hat alle Teilnehmer der Jagd darauf hinzuweisen, dass von den Hunden gestelltes oder gehaltenes Wild ausschließlich und ohne Ausnahme nur von den Hundeführern erlegt werden darf. Ist ein Hund innerhalb der Gefahrenzone am Wild am Arbeiten so darf kein Schütze auf dieses Wild schiesen. Auch nicht bei Gefahr in Verzug. Dies ist in diesen Fällen ausschließlich dem Hundeführer vorbehalten.

 

Dies ist Voraussetzung, dass ich meine Hunde schnalle.

 

Der Jagdherr/Jagdleiter weist  die Hundeführerin bereits jetzt an, dass sie während der Jagd gemäß § 4 Absatz 11 Durchführungsbestimmungen VSG 4.4 zum Selbstschutz, Fangschuss und Schuss auf von Hunden gestelltes Wild eine unterladene Waffe führen soll/kann und darf.

 

In  Notsituationen kann ich keinerlei Rücksicht auf  Alter oder Geschlecht des Wildes nehmen.

 

Die Zusammenarbeit mit anderen Meuten oder einzelnen Hunden stellt für meine Hunde und mich kein Problem dar. 

Für den Abschluss einer Tagesversicherung können Sie sich hier folgend einen Vordruck runterladen, für welche der beiden möglichen Versicherungsgesellschaft Sie sich entscheiden möchten, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Selbstverständlich können Sie auch bei einem anderen Anbieter eine Tagesversicherung abschließen. Gerne übersende ich Ihnen für den Abschluss einer Tagesversicherung noch ein bereits fertig ausgefülltes Datenblatt mit allen notwendigen Angaben zu meinen Hunden.

 

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Gothaer Versicherungsformular Drückjagd Tagesversicherung
versicherungsformular_gothaer.pdf
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GHV Versicherungsformular Drückjagd Tagesversicherung
ghv_kurzantrag_drueckjagd_ausfuellbar.pd
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